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BGH, 18.07.2000 - 5 StR 269/00 |
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB; Art 20 Abs. 3 GG
Besonders schweren Fall des Betruges gemäß § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB trotz rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung; Regelbeispiel; Faires Verfahren - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Betruges - Erschleichen der Konvertierung von Transferrubeln - Strafausspruchänderung - Strafrahmenbestimmung - Wirtschaftsstrafrecht
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 1 n.F.; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263 Abs. 3 Nr. 2
Gesamtwürdigung bei der Prüfung des besonders schweren Falles - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 18.02.1998 - 5 StR 682/96
BGH bestätigt Verurteilung wegen betrügerischer Konvertierung von Transferrubeln …
Auszug aus BGH, 18.07.2000 - 5 StR 269/00
Das Landgericht hat die Angeklagten wegen Betruges - unberechtigtes gemeinsames Erschleichen der Konvertierung von Transferrubeln bei der Deutschen Außenhandelsbank - DABA - im Sommer 1990 (vgl. hierzu BGHR StGB § 263 - Vermögensschaden 52) - zu Freiheitsstrafen von sechs Jahren und sechs Monaten (P ) und vier Jahren (G ) verurteilt.